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Richtlinien des integrierten umweltschonenden Anbaus

Seit dem Jahr 2000 wird das Weingut nach den Richtlinien des integrierten umweltschonenden Anbaus bewirtschaftet. Dies bedeutet

  • ausschließlich organische Düngung mit Stallmist und Kompost, keine künstliche Düngung (Ausnahme: Vorratsdüngung vor der Anlage eines Jungfeldes nach vorherigem Bodengutachten)
  • Begrünung der Weinberge (im Jungfeld ab dem dritten Jahr)
  • keine Verwendung von Herbiziden - ausschließlich mechanische Bodenbearbeitung
  • ausschließliche Verwendung von nützlingsschonenden Pflanzenschutzmitteln

Zur Einhaltung dieser Richtlinien haben wir uns gegenüber der zuständigen Pflanzenschutzbehörde verpflichtet. Der Betrieb wird regelmäßig kontrolliert.